Allgemeine Geschäftsbedingungen von matchbus.tours
1. Anbieter und Geltungsbereich
Betreiber der Plattform matchbus.tours ist:
Mietomnibusse GmbH
An Gut Boisdorf 1
52355 Düren
Deutschland
nachfolgend „matchbus.tours“ oder „matchbus“ genannt.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Nutzung der Plattform matchbus.tours sowie für die über die Plattform angebotenen Leistungen.
Die Plattform richtet sich insbesondere an:
- Nutzer, die eine Mietbusanfrage stellen,
- Busunternehmen, die über matchbus Mietbusanfragen erhalten und auf dieser Grundlage mit Nutzern und anderen Busbetrieben in Kontakt treten können („Buspartner“),
- gewerbliche Anbieter wie Museen, Freizeitparks, Hotels, Destinationen, Veranstaltungsorte und andere touristische oder freizeitbezogene Anbieter, sowie Finanzdienstleister und Zulieferer, die über matchbus werben oder weitere angebotene Funktionen nutzen („Business Partner“).
Für einzelne Leistungen können ergänzende Leistungsbeschreibungen, Preise oder besondere Bedingungen gelten. Diese werden dem jeweiligen Nutzer oder Partner vor Abschluss der betreffenden Buchung oder Beauftragung angezeigt.
2. Begriffsbestimmungen
Plattform bezeichnet die unter matchbus.tours angebotene Website einschließlich der dort bereitgestellten Benutzerkonten, Backend- und Kommunikationsfunktionen.
Nutzer sind natürliche oder juristische Personen, die über matchbus eine Mietbusanfrage stellen.
Mietbusanfrage ist eine über matchbus übermittelte Anfrage eines Nutzers zur Anmietung eines Busses einschließlich der vom Nutzer angegebenen Reise- und Kontaktdaten.
Buspartner sind registrierte Busunternehmen, die über matchbus Mietbusanfragen einsehen und im Rahmen der angebotenen Funktionen Kontakt mit anfragenden Nutzern und anderen Busbetrieben aufnehmen können.
Business Partner sind gewerbliche Anbieter, die ihre Angebote, Reiseziele, Einrichtungen, Veranstaltungen oder sonstigen touristischen bzw. freizeitbezogenen Leistungen oder busspezifische Dienstleistungen über matchbus präsentieren oder bewerben.
Businesspartnerschaft bezeichnet die entgeltliche Präsentation und Bewerbung eines Business Partners über matchbus.
Zusatzleistungen sind gesondert buchbare Leistungen von matchbus, insbesondere der Newsletter-Versand und die Freischaltung von Kontaktdaten zu Mietbusanfragen.
3. Rolle von matchbus als Vermittlungsplattform
matchbus stellt eine digitale Vermittlungsplattform zur Verfügung, über die Nutzer Mietbusanfragen stellen und mit Buspartnern in Kontakt gebracht werden können.
matchbus führt selbst keine Busfahrten durch und erbringt keine Beförderungsleistungen.
Ein Vertrag über eine Busfahrt kommt ausschließlich zwischen dem anfragenden Nutzer und dem jeweiligen Buspartner zustande.
matchbus ist weder Busunternehmen noch Vertragspartner des zwischen Nutzer und Buspartner geschlossenen Beförderungsvertrags.
Die Leistung von matchbus besteht insbesondere in:
- der technischen Bereitstellung der Plattform,
- der Entgegennahme von Mietbusanfragen,
- der Übermittlung bzw. Bereitstellung dieser Anfragen für Buspartner,
- der Ermöglichung der Kontaktaufnahme zwischen Nutzern und Buspartnern,
- der Darstellung von Buspartnern und Werbepartnern,
- der Bereitstellung zusätzlicher Plattform- und Werbeleistungen.
Für Angebot, Vertragsschluss und Durchführung einer Busfahrt sind der Nutzer und der jeweilige Buspartner selbst verantwortlich.
4. Mietbusanfragen
Nutzer können über matchbus unverbindliche Mietbusanfragen stellen.
Der Nutzer hat die für die Anfrage erforderlichen Angaben nach bestem Wissen vollständig und richtig anzugeben.
Hierzu können insbesondere gehören:
- Name und Kontaktdaten,
- Abfahrtsort,
- Zielort,
- Datum und gewünschte Reisezeiten,
- Anzahl der Reisenden,
- Angaben zur geplanten Fahrt und
- gegebenenfalls besondere Anforderungen.
Die Übermittlung einer Mietbusanfrage begründet weder einen Anspruch auf ein Angebot noch einen Anspruch auf die Verfügbarkeit oder Durchführung einer Busfahrt.
Der Nutzer ist nicht verpflichtet, ein aufgrund seiner Mietbusanfrage erhaltenes Angebot anzunehmen.
5. Freischaltung von Kontaktdaten zu Mietbusanfragen
5.1 Freischaltung
Registrierte Buspartner und Business Partner können, soweit diese Funktion für sie zur Verfügung steht, die zu einer Mietbusanfrage hinterlegten Kontaktdaten des anfragenden Nutzers kostenpflichtig freischalten.
Mit der Freischaltung erhält der jeweilige Partner Zugriff auf die im System zu diesem Zeitpunkt verfügbaren Kontakt- und Anfrageinformationen.
5.2 Preis
Die Freischaltung der Kontaktdaten einer einzelnen Mietbusanfrage kostet derzeit
Für Business Partner 3,90 EUR zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
Für passive Bus Partner 2,90 EUR zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
Für aktive Bus Partner 1,90 EUR zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
Maßgeblich ist der unmittelbar vor der Freischaltung im Backend angezeigte Preis.
Die Vergütung wird mit Durchführung der Freischaltung fällig.
5.3 Keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit
Die Angaben einer Mietbusanfrage werden grundsätzlich durch den jeweiligen Nutzer selbst übermittelt.
matchbus prüft nicht jede Mietbusanfrage manuell auf Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität oder Ernsthaftigkeit.
matchbus übernimmt daher keine Gewähr dafür, dass insbesondere:
- Namen korrekt angegeben wurden,
- Telefonnummern oder E-Mail-Adressen richtig oder erreichbar sind,
- Reisedaten vollständig oder korrekt sind,
- die angegebenen Reiseinformationen unverändert fortbestehen,
- der Nutzer auf eine Kontaktaufnahme reagiert oder
- aus der Anfrage ein Vertrag, Auftrag oder sonstiger geschäftlicher Erfolg entsteht.
Die Freischaltgebühr wird für die technische Bereitstellung der vorhandenen Kontakt- und Anfrageinformationen erhoben und nicht für die Garantie eines erfolgreichen Kontakts oder Geschäftsabschlusses.
5.4 Aktualität der Anfrage bei Freischaltung durch Buspartner
matchbus übernimmt insbesondere keine Gewähr dafür, dass eine Mietbusanfrage zum Zeitpunkt der Freischaltung durch einen Buspartner noch offen ist.
Es ist insbesondere möglich, dass der Nutzer zwischenzeitlich:
- bereits einen anderen Buspartner beauftragt hat,
- ein anderes Angebot angenommen hat,
- seine Reiseplanung geändert oder aufgegeben hat oder
- aus anderen Gründen keinen weiteren Bedarf an Angeboten hat.
Die Freischaltung stellt daher insbesondere keine Garantie für eine noch offene oder unvergebene Anfrage dar.
5.5 Keine Exklusivität
Die Kontaktdaten und Informationen einer Mietbusanfrage können im Rahmen der angebotenen Plattformfunktionen mehreren berechtigten Partnern zugänglich gemacht werden.
Die kostenpflichtige Freischaltung begründet keinen Anspruch auf Exklusivität.
5.6 Zulässige Nutzung der Kontaktdaten durch Bus Partner und Business Partner
Freigeschaltete personenbezogene Daten dürfen ausschließlich im Rahmen des für die jeweilige Mietbusanfrage vorgesehenen und datenschutzrechtlich zulässigen Zwecks genutzt werden.
Insbesondere unzulässig sind:
- Weiterverkauf oder Adresshandel,
- sachfremde Nutzung,
- Weitergabe an nicht berechtigte Dritte sowie
- sonstige rechtswidrige Verarbeitung.
Buspartner und Business Partner sind für die rechtmäßige Verarbeitung der nach der Freischaltung von ihnen genutzten personenbezogenen Daten selbst verantwortlich.
6. Verantwortung der Buspartner
Buspartner handeln als rechtlich selbstständige Unternehmen und erbringen die von ihnen angebotenen Busfahrten in eigener Verantwortung.
Der jeweilige Buspartner ist insbesondere verantwortlich für:
- die Verfügbarkeit der angebotenen Fahrt,
- die Einhaltung aller gesetzlichen Anforderungen,
- erforderliche Genehmigungen und Konzessionen,
- geeignete und verkehrssichere Fahrzeuge,
- ausreichenden Versicherungsschutz,
- Auswahl und Einsatz des Fahrpersonals,
- Einhaltung von Lenk- und Ruhezeiten,
- Preis und Leistungsumfang seines Angebots,
- ordnungsgemäße Durchführung der Fahrt sowie
- Änderungen, Stornierungen und sonstige Fragen des Beförderungsvertrags.
Für das Vertragsverhältnis zwischen Nutzer und Buspartner können ergänzend die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Buspartners gelten.
7. Business Partnerschaften
Business Partner können ihre Unternehmen, Reiseziele, Einrichtungen, Veranstaltungen, Angebote oder sonstigen Leistungen im Rahmen einer kostenpflichtigen Business Partnerschaft auf matchbus präsentieren.
Der konkrete:
- Preis,
- Leistungsumfang,
- Vertragsbeginn,
- Vertragslaufzeit,
- gegebenenfalls angebotene Testzeitraum sowie
- Kündigungs- und Verlängerungsbedingungen
ergeben sich aus dem bei Vertragsschluss dargestellten Angebot, dem Buchungsprozess oder einer individuellen Vereinbarung.
Der Preis der regulären Werbepartnerschaft wird nicht dauerhaft in diesen AGB festgelegt.
Maßgeblich ist der dem Werbepartner vor Vertragsschluss transparent mitgeteilte Preis.
Soweit gegenüber Unternehmern Nettopreise angegeben werden, verstehen sich diese zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
8. Inhalte von Business Partnern
Business Partner sind für die von ihnen auf matchbus eingestellten oder für die Veröffentlichung bereitgestellten Inhalte verantwortlich.
Dies gilt insbesondere für:
- Unternehmensinformationen,
- Leistungsbeschreibungen,
- Angebote,
- Preise,
- Bilder,
- Texte,
- Logos,
- Links,
- Öffnungszeiten und
- sonstige Werbeinformationen.
Business Partner haben sicherzustellen, dass ihre Angaben richtig, aktuell und rechtlich zulässig sind.
Sie gewährleisten insbesondere, dass sie über die erforderlichen Rechte an den bereitgestellten Texten, Bildern, Logos und sonstigen Materialien verfügen und keine Rechte Dritter verletzt werden.
matchbus ist berechtigt, Inhalte nicht zu veröffentlichen, zu sperren oder zu entfernen, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür bestehen, dass diese:
- rechtswidrig,
- irreführend,
- technisch problematisch oder
- für die Plattform offensichtlich ungeeignet
sind.
9. Newsletter-Versand für Business Partner
9.1 Leistungsgegenstand
Business Partner können über matchbus einen kostenpflichtigen Newsletter-Versand an den hierfür vorgesehenen Empfängerkreis innerhalb des matchbus-Netzwerks buchen.
Nach erfolgreicher Buchung wird dem Business Partner die hierfür vorgesehene Funktion im Backend bereitgestellt.
Der Business Partner kann den Newsletter dort selbst anlegen bzw. konfigurieren und den Versand innerhalb der technisch angebotenen Möglichkeitenselbst auslösen.
9.2 Preis
Der Preis für einen Newsletter-Versand beträgt derzeit
390,00 EUR zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer für Business Partner.
90,00 EUR zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer für Bus Partner.
Maßgeblich ist der unmittelbar vor Abschluss der Buchung angezeigte Preis.
9.3 Bereitstellung und Stornierung
Die Newsletter-Leistung wird nach erfolgreichem Abschluss der Buchung imBackend bereitgestellt.
Da der Business Partner und der Bus Partner ab diesem Zeitpunkt selbst auf die gebuchte Newsletter-Funktion zugreifen, Inhalte einstellen und den Versand selbst auslösen kann, ist die Buchung nach Bereitstellung der Funktion nicht stornierbar.
Eine Rückerstattung des gezahlten Entgelts ist nach Bereitstellung grundsätzlich ausgeschlossen.
Zwingende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
9.4 Verantwortung für Newsletter-Inhalte
Der Business Partner und der Bus Partner ist für die von ihm eingestellten oder bereitgestellten Inhalte des Newsletters verantwortlich.
Er hat insbesondere sicherzustellen, dass:
- Angaben richtig und aktuell sind,
- keine irreführenden oder rechtswidrigen Aussagen enthalten sind,
- die erforderlichen Rechte an Texten, Bildern, Logos und sonstigen Materialien bestehen und
- keine Rechte Dritter verletzt werden.
matchbus ist berechtigt, einen Newsletter zu sperren oder einen Versand technisch zu verhindern, wenn konkrete Anhaltspunkte für Rechtsverstöße, Missbrauch oder erhebliche Sicherheits- bzw. technische Probleme bestehen.
9.5 Empfängerkreis
Der Newsletter wird an die zum jeweiligen Versandzeitpunkt für diese Kommunikation vorgesehenen und technisch verfügbaren Empfänger innerhalbdes matchbus-Netzwerks versendet.
Die Größe und Zusammensetzung dieses Empfängerkreises kann sich verändern.
Eine bestimmte Anzahl erreichbarer Empfänger wird nicht geschuldet, sofern dies nicht ausdrücklich als verbindliche Leistung vereinbart wurde.
9.6 Keine Erfolgsgarantie
matchbus übernimmt keine Garantie für bestimmte:
- Zustellungsraten,
- Öffnungsraten,
- Klickzahlen,
- Anfragen,
- Leads,
- Buchungen oder
- Umsätze.
Angegebene Reichweiten- oder Performancewerte stellen grundsätzlich historische oder statistische Informationen dar und keine Garantie zukünftiger Ergebnisse, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
10. Weitere kostenpflichtige Zusatzleistungen
matchbus kann Buspartnern und Business Partnern weitere kostenpflichtige Zusatzleistungen anbieten.
Art, Umfang und Preis der jeweiligen Zusatzleistung werden vor Abschluss der Buchung im Backend oder auf andere geeignete Weise angezeigt.
Die Buchung einer Zusatzleistung verändert nicht automatisch Laufzeit oder Bestand einer bestehenden Werbepartnerschaft oder eines anderen Vertragsverhältnisses, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
11. Vertragsschluss bei kostenpflichtigen Leistungen
Ein Vertrag über eine kostenpflichtige Leistung von matchbus kommt zustande, wenn ein Buspartner oder Business Partner die entsprechende Leistungüber die Plattform verbindlich bucht oder ein individuelles Angebot von matchbus annimmt.
Vor Abschluss einer Online-Buchung werden insbesondere der Preis und derwesentliche Leistungsumfang angezeigt.
Bei unmittelbar digital bereitgestellten Leistungen gilt die Leistung als bereitgestellt, sobald der betreffende Partner auf die gebuchte Funktion oder Information zugreifen kann.
Dies gilt insbesondere für:
- die Freischaltung von Kontaktdaten zu einer Mietbusanfrage und
- die Bereitstellung der gebuchten Newsletter-Funktion.
12. Zahlung und Stripe
Kostenpflichtige Leistungen von matchbus können über den Zahlungsdienstleister Stripe abgewickelt werden.
Die im Einzelfall verfügbaren Zahlungsmöglichkeiten werden im Buchungsprozess angezeigt.
Soweit nichts Abweichendes vereinbart oder angezeigt wird, wird die Vergütung mit Abschluss der jeweiligen kostenpflichtigen Buchung fällig.
Bei Verwendung einer über Stripe angebotenen Zahlungsmethode werden die zur Zahlungsabwicklung erforderlichen Zahlungs- und Transaktionsdaten entsprechend den hierfür geltenden Bedingungen verarbeitet.
Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit Stripe enthält die Datenschutzerklärung von matchbus.
Kann eine Zahlung nicht erfolgreich durchgeführt oder autorisiert werden, ist matchbus berechtigt, die betreffende kostenpflichtige Funktion bis zur erfolgreichen Zahlung nicht freizuschalten bzw. deren Nutzung einzuschränken.
13. Keine Erfolgsgarantie für Vermittlungs- und Marketingleistungen
Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird, schuldet matchbus bei seinen Vermittlungs-, Kontakt-, Werbe- und Marketingleistungen keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg.
Insbesondere garantiert matchbus nicht:
- dass auf eine Mietbusanfrage Angebote eingehen,
- dass aus einer Mietbusanfrage ein Beförderungsvertrag entsteht,
- dass der Nutzer auf eine Kontaktaufnahme reagiert,
- dass eine freigeschaltete Anfrage noch offen ist,
- dass ein Business Partner oder Bus Partner aufgrund einer freigeschalteten Anfrage eine Buchung erhält oder
- dass Werbemaßnahmen oder Newsletter bestimmte Umsätze, Leads oder Buchungen generieren.
14. Verfügbarkeit der Plattform
matchbus bemüht sich um einen zuverlässigen Betrieb der Plattform.
Eine jederzeitige, unterbrechungsfreie und fehlerfreie Verfügbarkeit kann jedoch nicht garantiert werden.
Vorübergehende Einschränkungen können insbesondere entstehen aufgrund von:
- Wartungsarbeiten,
- technischen Störungen,
- Sicherheitsmaßnahmen,
- Softwareupdates,
- Ausfällen externer Hosting-, Kommunikations- oder Zahlungsdienstleister oder
- Umständen außerhalb des unmittelbaren Einflussbereichs von matchbus.
Geplante Wartungsarbeiten werden, soweit dies möglich und zumutbar ist, so durchgeführt, dass Beeinträchtigungen gering gehalten werden.
15. Nutzungsrechte an Partnerinhalten
Stellen Buspartner oder Business Partner matchbus Texte, Bilder, Logos oder sonstige Inhalte zur Verfügung, räumen sie matchbus die für die Durchführung der jeweiligen Vertragsleistung erforderlichen Nutzungsrechte ein.
Dies umfasst insbesondere das Recht, die Inhalte:
- auf matchbus.tours darzustellen,
- im jeweiligen Partnerprofil zu verwenden,
- im Rahmen gebuchter Werbeleistungen einzusetzen,
- in gebuchten Newslettern darzustellen und
- technisch erforderliche Formatierungs-, Größen- und Darstellungsanpassungen vorzunehmen.
Die eingeräumten Nutzungsrechte sind auf die Zwecke der jeweiligen Zusammenarbeit beschränkt.
Der Partner versichert, zur Einräumung der erforderlichen Nutzungsrechte berechtigt zu sein.
16. Unzulässige Nutzung
Die Plattform darf nicht rechtswidrig oder missbräuchlich genutzt werden.
Insbesondere untersagt sind:
- unberechtigtes automatisiertes Auslesen von Daten,
- Umgehung technischer Schutz- oder Bezahlschranken,
- Weiterverkauf freigeschalteter Kontaktdaten,
- unzulässige Weitergabe personenbezogener Daten,
- zweckfremde massenhafte Kontaktaufnahme,
- Einstellung rechtswidriger Inhalte sowie
- Handlungen, die Sicherheit oder Funktionsfähigkeit der Plattform beeinträchtigen können.
Bei erheblichen oder wiederholten Verstößen kann matchbus den Zugangzur Plattform vorübergehend oder dauerhaft einschränken oder sperren.
17. Haftung und Abgrenzung zur Durchführung von Busfahrten
17.1 Keine Haftung für die Durchführung der Busfahrt
matchbus ist ausschließlich Betreiber einer Vermittlungsplattform und führt selbst keine Busfahrten durch
Vertragspartner für die Durchführung einer vermittelten Busfahrt ist ausschließlich der jeweilige Buspartner.
matchbus haftet daher nicht für die Erfüllung des zwischen Nutzer und Buspartner geschlossenen Beförderungsvertrags und insbesondere nicht für:
- Ausfall einer Fahrt,
- Verspätung oder vorzeitigen Abbruch einer Fahrt,
- Zustand oder Ausstattung eines Fahrzeugs,
- Verfügbarkeit eines vereinbarten Fahrzeugs,
- Verhalten oder Einsatz des Fahrpersonals,
- Routenführung und Fahrtzeiten,
- Einhaltung von Lenk- und Ruhezeiten durch den Buspartner,
- vom Buspartner vereinbarte Preise,
- Leistungsumfang des Buspartners oder
- sonstige Pflichtverletzungen bei der Durchführung einer Busfahrt.
Ansprüche aus dem Beförderungsvertrag sind gegenüber dem jeweiligen Buspartner geltend zu machen.
17.2 Haftung von matchbus für eigene Leistungen
Für eigene Pflichtverletzungen von matchbus gelten folgende Regelungen:
matchbus haftet unbeschränkt:
- bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit,
- bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit,
- nach zwingenden gesetzlichen Haftungsvorschriften und
- soweit matchbus ausdrücklich eine Garantie übernommen hat.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung von matchbus auf den vertragstypischen, bei Vertragsschlussvorhersehbaren Schaden begrenzt.
Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung der von matchbus selbst geschuldeten Leistung erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.
Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten entsprechend zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von matchbus.
18. Fremde Angaben und Informationen
Soweit Informationen und Inhalte von Nutzern, Buspartnern oder Business Partnern stammen, ist grundsätzlich die jeweilige Partei für deren Richtigkeit, Vollständigkeit und Rechtmäßigkeit verantwortlich.
matchbus ist grundsätzlich nicht verpflichtet, sämtliche von Dritteneingestellten Angaben vor ihrer Bereitstellung vollständig zu überprüfen.
Dies betrifft insbesondere:
- Angaben in Mietbusanfragen,
- Unternehmensinformationen,
- Preise,
- Bilder und sonstige Partnerinhalte.
Bei Kenntnis offensichtlich rechtswidriger oder fehlerhafter Inhalte kann matchbus diese sperren, korrigieren oder entfernen, soweit dies erforderlich und zulässig ist.
19. Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten richtet sich nach der jeweils gültigen Datenschutzerklärung von matchbus.tours.
Dies betrifft insbesondere Datenverarbeitungen im Zusammenhang mit:
- Mietbusanfragen,
- Weitergabe und Freischaltung von Kontaktdaten,
- Benutzer- und Partnerkonten,
- Kommunikation zwischen den Beteiligten,
- Newsletter-Funktionen,
- Reichweiten- und Nutzungsstatistiken sowie
- Zahlungsabwicklung über Stripe.
Buspartner und Business Partner sind verpflichtet, personenbezogene Daten, die ihnen über matchbus zugänglich gemacht werden, ausschließlich im gesetzlich zulässigen Umfang und für den vorgesehenen Zweck zu verwenden.
20. Sperrung und Beendigung von Partnerkonten
matchbus ist berechtigt, einen Partneraccount vorübergehend oder dauerhaft zu sperren, wenn konkrete Anhaltspunkte für einen erheblichen Verstoß gegen diese AGB oder geltendes Recht bestehen.
Dies kann insbesondere der Fall sein bei:
- missbräuchlicher Nutzung freigeschalteter Kontaktdaten,
- Weiterverkauf oder unzulässiger Weitergabe von Daten,
- rechtswidrigen Inhalten,
- Manipulation von Plattformfunktionen,
- Umgehung von Bezahlschranken,
- erheblichen Zahlungsrückständen oder
- sonstiger erheblicher missbräuchlicher Nutzung.
Soweit möglich und zumutbar, erhält der betreffende Partner vor einer dauerhaften Sperrung Gelegenheit zur Stellungnahme oder Abhilfe.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
21. Laufzeit und Kündigung von Dauerschuldverhältnissen
Laufzeiten, Kündigungsfristen und gegebenenfalls Verlängerungen von Werbepartnerschaften oder sonstigen dauerhaft vereinbarten Leistungen ergeben sich aus den bei Vertragsschluss vereinbarten Konditionen.
Zwingende gesetzliche Vorschriften bleiben unberührt.
22. Änderungen dieser AGB
matchbus kann diese AGB für zukünftige Verträge ändern.
Bei bestehenden Dauerschuldverhältnissen können Änderungen vorgenommen werden, wenn hierfür ein sachlicher Grund besteht und die Änderungden Vertragspartner nicht unangemessen benachteiligt.
Hierzu können insbesondere gehören:
- Änderungen gesetzlicher Anforderungen,
- Änderungen der Plattformfunktionen,
- technische Weiterentwicklungen oder
- Anpassungen des Leistungsangebots.
Wesentliche Änderungen werden betroffenen Vertragspartnern in geeigneter Weise mitgeteilt.
23. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Für Verträge mit Unternehmern gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, soweit gesetzlich zulässig.
Ist der Vertragspartner Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist – soweit gesetzlich zulässig – Düren Gerichtsstand.
Für Verbraucher gelten die zwingenden gesetzlichen Bestimmungen über das anwendbare Recht und den Gerichtsstand.
24. Vertragssprache
Vertragssprache ist Deutsch.
Werden Übersetzungen dieser AGB zur Verfügung gestellt, dienen diese der Information.
Bei Widersprüchen zwischen einer Übersetzung und der deutschen Fassung, ist, soweit gesetzlich zulässig, die deutsche Fassung maßgeblich.
25. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt.
Anstelle der unwirksamen Regelung gelten die gesetzlichen Bestimmungen.